Tag- und Nachtdienstleistung
Tel. 033 222 64 57
Fax 033 222 64 61
⇒ Die Todesbescheinigung des Arztes
⇒ Das Familienbüchlein bei Verheirateten
⇒ Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bei ausländischer
Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz
⇒ Pass und Geburtsschein für Personen mit Wohnsitz im In- und Ausland sowie
Eheschein, sofern vorhanden
⇒ Der Hinschied von schweizerischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im
Ausland ist auch dem zuständigen Konsulat zu melden